Verkehrs-psychologische Beratung

Sie müssen sich aktuell mit einem der folgenden Punkte befassen? Dann nutzen Sie mein Beratungsangebot!

Q

Führerschein-Verlust droht

Q

lange Sperrfrist für Führerschein-Erwerb

Q

Aufarbeiten einer Fahrt unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen

Q

Verpflichtung zum erbringen von Nachweisen der psychologischen Aufarbeitung

Q

angeordnete MPU wegen zu vielen Punkten in Flensburg

In folgenden Angelegenheiten helfe ich Ihnen weiter

Mehr als 20 Jahre habe ich für die TÜV Süd Pluspunkt GmbH als verkehrspsychologische Beraterin in Greiz und Plauen gearbeitet. In diesem Zusammenhang arbeite ich mit Klienten, die wegen Alkohol, Drogen oder zu vielen Punkten ihren Führerschein abgeben mussten. Diese Arbeit setze ich jetzt als freiberufliche Beraterin fort und freue mich, Sie auf dem Weg zurück zum Führerschein zu begleiten. Fragen Sie mich jetzt für die Vorbereitung auf die MPU an.

Ute Reinhold

MPU wegen Alkohol oder Drogenauffälligkeit

Wenn Sie unter dem Einfluss von Alkohol oder von Drogen im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug geführt haben, empfehle ich eine umgehende Beratung mit Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht, um die rechtlichen Folgen zu besprechen.
Darüber hinaus ist es aber von erheblicher Bedeutung, sofort verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Häufig sind im Vorfeld einer MPU Nachweise zu erbringen, die einige Zeit in Anspruch nehmen. Um keine Zeit zu verlieren und den Führerschein möglichst frühzeitig wieder zu erlangen, ist es wichtig, die richtigen Schritte und Maßnahmen einzuleiten.
Es geht für Sie darum, die Zeit ohne Führerschein sinnvoll zu nutzen.

MPU wegen Punktedelikten

Im Vordergrund der MPU wegen Punkten steht der Psychologische Teil. Das heißt: Anders als bei einer MPU wegen Drogen oder Alkohol muss der Betroffene keine Nachweise über Abstinenz erbringen. Um diese Form der MPU erfolgreich zu bestehen, müssen Sie den Gutachter/ die Gutachterin davon überzeugen, dass Sie Ihr Fahrverhalten nachhaltig verändert haben.

Ohne eine psychologische Untersuchung ist eine solide MPU-Vorbereitung kaum zu bewältigen. Mithilfe einer professionellen verkehrspsychologischen Beratung können Sie die MPU erfolgreich bestehen. Auch hier gilt es, die Zeit ohne Führerschein sinnvoll zu nutzen. Mit meiner Hilfe zurück zu Ihrem Führerschein!

Sperrfristverkürzung

Bei einem Fahrerlaubnis-Entzug wird vom Gericht auch eine Frist festgesetzt, in der sie keine Fahrerlaubnis bekommen dürfen.

Diese Sperrfrist kann verkürzt werden. Dies bedarf es jedoch einer triftigen Begründung und ggf. der freiwilligen Teilnahme an zusätzlichen Schulungen.
Können Sie eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme vorlegen, kann das Gericht Ihre Sperrfrist verkürzen – bis zu 3 Monaten. Abhängig ist dies von dem Bundesland, in welchem Sie aufgefallen sind. Ob für Sie eine Sperrfristabkürzung in Betracht kommt, können wir am besten im persönlichen Gespräch klären.

Wenn Ihre Blutalkoholkonzentration 1,6 Promille oder höher ausgefallen ist, kommt auf jeden Fall eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) auf Sie zu, um Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu überprüfen. Fällt diese positiv aus, kann ihnen die Fahrerlaubnisbehörde eine neue Fahrerlaubnis erteilen.
Auch unter 1,6 Promille kann bei vorliegenden weiteren Tatsachen, die auf Alkoholmissbrauch hinweisen, eine MPU gefordert werden.

Ablauf der Beratung

Terminvereinbarung

Schreiben Sie mir über die Webseite oder rufen Sie mich zur Terminvereinbarung an.

Erstgespräch

  • Analyse der Situation
  • Schriftliche Empfehlung für weiteres Vorgehen

50 min // 125,- €

Weitere Begleitung

  • Gruppen-Sitzungen ab 4 TN, 5x Gruppentermin á 90 min, 4x Einzelberatung á 50 min; 950 € pro Kursteilnahme
  • Einzelberatungen, 10x 50 min; je Sitzung 125 €
N

MPU bestehen

N

Freiheit und Mobilität wieder erlangen

N

Sperrfrist verkürzen

Häufig gestellte Fragen

Wann sollte ich die Maßnahme beginnen?

Sie sollten sich so früh wie möglich kümmern, am besten am Tag nach der Auffälligkeit. Damit schaffen Sie die besten Voraussetzungen für sich, eine möglichst kurze Sperrfrist optimal zu nutzen. Dadurch sparen sie nicht nur Zeit, wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich wird, können sie dieser beruhigter entgegensehen.

Gibt es eine Garantie, dass das Gericht die Teilnahmebescheinigung anerkennt und die Sperrfrist verkürzt wird?

Nein, eine Garantie gibt es nicht. Falls Sie anwaltlich vertreten sind, kann Ihr Anwalt/Ihre Anwältin im Vorfeld die Erfolgsaussichten mit dem Gericht klären.

Kann ich die Teilnahmebescheinigung auch anstelle eines Medizinisch-Psychologischen Gutachtens bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen?

Nein, falls Ihre Blutalkoholkonzentration über 1,6 Promille lag, wird auf jeden Fall ein positives Gutachten einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) von Ihnen verlangt, bevor eine Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann. Bei einer Blutalkoholkonzentration zwischen 1,1 und 1,59 Promille liegt es im Ermessen der Führerscheinstelle , ob eine MPU von ihnen gefordert wird.

Wird die Teilnahmebescheinigung bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) anerkannt?

Bei einer MPU müssen sie den Gutachter/die Gutachterin überzeugen, dass sie sich mit ihren Konsumverhalten auseinandergesetzt haben und Änderung ihres Komsummusters durchgeführt haben. Gutachter erwarten meistens, dass sie sich auf diesem Weg verkehrspsychologisch beraten und unterstützen lassen und erkennen eine Teilnahmebescheinigung daher meist wohlwollend an.

Bin ich verpflichtet mich an Ihre fachlich begründeten Empfehlungen zu halten?

Es bleibt ihrer freien Entscheidung überlassen, wie Sie mit meiner qualifizierten Rückmeldung umgehen.

Erfahren andere Stellen etwas über die Inhalte der Beratung?

Die Ergebnisse der Beratung sind ausschließlich für Sie bestimmt. Datenschutz und Schweigepflicht sind für mich selbstverständlich. Sie selbst bestimmen wem sie die Empfehlungen zeigen.

Welche Unterlagen sollte ich zur Beratung mitbringen?

Bringen Sie bitte alles mit was mit der Thematik zu tun hat (Strafbefehl/Urteil, medizinische Unterlagen, evtl. negative MPU von früher, erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis oder Anschreiben der  Führerscheinstelle). Sollte ich weitere Unterlagen zur Beurteilung Ihrer Situation benötigen, besprechen wir das.

Sind sie als Berater denn auch qualifiziert?

Seit 2003 arbeite ich als verkehrspschologische Beraterin. Davon lange Zeit als Partnerin des TÜV Süd. Ich bilde mich permanent auf dem Gebiet weiter und habe eine spezielle verkehrspsychologische Ausbildung.

Sie haben noch offene Fragen?

{

Dank ihr habe ich viele wertvolle Erkenntnisse erlangt, die ich direkt im Alltag umsetzen konnte. Ich kann und möchte Ute uneingeschränkt weiter empfehlen. Lieben Dank!

Susan S.
{

Ich habe die Verkehrspsychologische Beratung in Anspruch genommen. Die Terminfindung war flexibel. Frau Reinhold ist nett & war mir eine große Hilfe.

Anonym
{

Sehr sympathische Frau, man fasst schnell Vertrauen und kann alles aufarbeiten. Kann man nur empfehlen. Jederzeit gerne wieder 😊

Nicole H.