Verkehrspsychologische Beratung
Sie müssen sich aktuell mit Führerschein-Verlust, einer Sperrfrist oder einer angeordneten MPU befassen? Mit über 20 Jahren Erfahrung begleite ich Sie auf dem Weg zurück zum Führerschein.
Für wen ist das Angebot?
Führerschein-Verlust (droht), lange Sperrfrist für den Führerschein-Erwerb, Aufarbeiten einer Fahrt unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, angeordnete MPU wegen zu vieler Punkte in Flensburg oder die Verpflichtung, Nachweise psychologischer Aufarbeitung zu erbringen — bei all diesen Anlässen unterstütze ich Sie.
Ablauf der Beratung
Terminvereinbarung
Schreiben Sie mir über die Webseite oder rufen Sie mich zur Terminvereinbarung an.
Erstgespräch
- Analyse der Situation
- Schriftliche Empfehlung für weiteres Vorgehen
- 50 min // 125,- €
Weitere Begleitung
Einzelberatungen oder Gruppentermine — Schritt für Schritt zurück zum Führerschein.
Wie arbeiten wir?
Mehr als 20 Jahre habe ich für die TÜV Süd Pluspunkt GmbH als verkehrspsychologische Beraterin in Greiz und Plauen gearbeitet und dabei Klienten begleitet, die wegen Alkohol, Drogen oder zu vieler Punkte ihren Führerschein abgeben mussten. Diese Arbeit setze ich als freiberufliche Beraterin fort. Ich unterstütze Sie beim Erarbeiten aller Nachweise, die für eine erfolgreiche MPU erforderlich sind. Bei einer MPU wegen Punkten steht der psychologische Teil im Vordergrund — anders als bei einer MPU wegen Drogen oder Alkohol sind hier keine Abstinenznachweise nötig. Wichtig ist, den Gutachter davon zu überzeugen, dass Sie Ihr Fahrverhalten nachhaltig verändert haben.
Was können Sie erwarten?
Bei einem Fahrerlaubnis-Entzug setzt das Gericht eine Sperrfrist fest. Diese kann mit einer triftigen Begründung und ggf. der freiwilligen Teilnahme an zusätzlichen Schulungen um bis zu 3 Monate verkürzt werden — abhängig vom Bundesland. Ob das für Sie infrage kommt, klären wir am besten im persönlichen Gespräch.
Häufig gestellte Fragen
Sie sollten sich so früh wie möglich kümmern, am besten am Tag nach der Auffälligkeit. Damit schaffen Sie die besten Voraussetzungen für sich, eine möglichst kurze Sperrfrist optimal zu nutzen. Dadurch sparen Sie nicht nur Zeit, wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich wird, können Sie dieser beruhigter entgegensehen.
Nein, eine Garantie gibt es nicht. Falls Sie anwaltlich vertreten sind, kann Ihr Anwalt/Ihre Anwältin im Vorfeld die Erfolgsaussichten mit dem Gericht klären.
Nein, falls Ihre Blutalkoholkonzentration über 1,6 Promille lag, wird auf jeden Fall ein positives Gutachten einer MPU von Ihnen verlangt, bevor eine Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann. Bei einer Blutalkoholkonzentration zwischen 1,1 und 1,59 Promille liegt es im Ermessen der Führerscheinstelle, ob eine MPU gefordert wird.
Bei einer MPU müssen Sie den Gutachter/die Gutachterin überzeugen, dass Sie sich mit Ihrem Konsumverhalten auseinandergesetzt und Ihr Konsummuster verändert haben. Gutachter erwarten meistens, dass Sie sich verkehrspsychologisch beraten und unterstützen lassen, und erkennen eine Teilnahmebescheinigung daher meist wohlwollend an.
Es bleibt Ihrer freien Entscheidung überlassen, wie Sie mit meiner qualifizierten Rückmeldung umgehen.
Die Ergebnisse der Beratung sind ausschließlich für Sie bestimmt. Datenschutz und Schweigepflicht sind für mich selbstverständlich. Sie selbst bestimmen, wem Sie die Empfehlungen zeigen.
Bringen Sie bitte alles mit, was mit der Thematik zu tun hat (Strafbefehl/Urteil, medizinische Unterlagen, evtl. negative MPU von früher, erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis oder Anschreiben der Führerscheinstelle). Sollte ich weitere Unterlagen zur Beurteilung Ihrer Situation benötigen, besprechen wir das.
Seit 2003 arbeite ich als verkehrspsychologische Beraterin, davon lange Zeit als Partnerin des TÜV Süd. Ich bilde mich permanent auf dem Gebiet weiter und habe eine spezielle verkehrspsychologische Ausbildung.